Die verschiedenen Verwaltungsformen


WEG-Verwaltung

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften, auch bekannt als WEG-Verwaltung, umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.

Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 9b Wohnungseigentumsgesetz ein notwendiges Organ der WEG und vertritt diese nach außen hin. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 WEG definiert. Gemäß § 27 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, um eine Frist einzuhalten oder einen Nachteil abzuwenden. Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten des Verwalters gemäß § 27 Abs. 2 WEG durch Beschluss einschränken oder erweitern.


Miet-Verwaltung

Die Miet-Verwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Verwalter arbeitet als Stellvertreter des Eigentümers und koordiniert das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer. Je nach Vertragsgestaltung und Umfang umfasst dies auch die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung), die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.


Sondereigentums-Verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung ist ein spezieller Fall der Mietverwaltung. Dabei handelt es sich um das Eigentum, das nur einem Eigentümer gehört - in der Regel die Wohnung und zugeordnete Räume. Ein Vertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Auftraggeber gemäß BGB ist hier erforderlich. Der Sondereigentumsverwalter kümmert sich um die Verwaltung der Mietwohnung eines Mitglieds der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er ist allein gegenüber seinem Vertragspartner verantwortlich und nicht den übrigen Wohnungseigentümern. Der Umfang der Leistungen und die jeweilige Vergütung ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag.


Gewerbe-Verwaltung

Die Gewerbeverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Dies umfasst in der Regel Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier agiert der Verwalter als Stellvertreter des Eigentümers und betreut die Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.


Sonstige Verwaltungen

Die "sonstige Verwaltung" umfasst die Verwaltung und Vermietung von Garagen und Wohnheimen sowie die Verwaltung von Immobilienfonds.

Verwalteraufgaben

Der WEG-Verwalter

Die Hauptaufgabe eines WEG-Verwalters ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 18 Absatz 1 WEG. Das umfasst unter anderem die Organisation und Buchführung der Gemeinschaftsfinanzen, die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Koordination von Handwerkerleistungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bestellung und Abberufung des Verwalters, über die die Wohnungseigentümer gemäß § 26 Absatz 1 WEG beschließen. Hierbei besteht gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 4 WEG ein grundsätzlicher Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Die Verwaltertätigkeit ist geprägt von immer komplexer werdenden gesellschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen. Der Bedarf an fachkundiger Verwaltung nimmt daher stetig zu. Es ist für die Wohnungseigentümer von enormer Bedeutung, dass sie einem WEG-Verwalter vertrauen können, da dieser ihr fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet.

Ein qualifizierter Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über geordnete Vermögensverhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften verfügen.

Die Aufgaben und Befugnisse eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz in den §§ 9b, 24, 26, 27 und 28 WEG festgelegt. Diese gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt.

Zusätzlich ergeben sich die konkreten Aufgaben des Verwalters aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sowie aus getroffenen Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Aufgaben eines WEG-Verwalters sind komplex und vielfältig. Viele dieser Aufgaben sind für Außenstehende oft nicht sichtbar, weshalb die Leistungen der Verwalter oft unterschätzt werden.

Der Mietverwalter

Der Mietverwalter übernimmt die Interessenvertretung des Hauseigentümers sowohl gegenüber den Mietern als auch in externen Angelegenheiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB) dient als rechtliche Grundlage und legt klare Regeln für das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer fest. Spezifische Aufgaben des Verwalters werden jedoch ausschließlich im Verwaltervertrag für die Mietverwaltung aufgeführt.

Wir als professionelle Mietverwalter stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und kümmern uns um sämtliche Belange rund um Ihre vermietete Immobilie.

Die Qualifikation

Verwalter tragen eine enorme Verantwortung. Sie verwalten Immobilien und finanzielle Rücklagen von Eigentümern in Millionenhöhe. Zugleich sind sie neben der kaufmännischen Verwaltung auch Ansprechpartner für technische und rechtliche Fragestellungen. Sie sind damit zuständig für vielfältige Aufgabenbereiche im Wohnungseigentum.
Das erfordert jedoch umfassende Qualifikationen und Anforderungen. Ein Minimum an Fachwissen, Erfahrung und Versicherungsschutz stärkt nicht nur das Vertrauen der Wohnungseigentümer in die Dienstleistung der Wohnungsverwaltung. Zugleich gewährleisten Zugangsregelungen einen umfassenden Verbraucherschutz und dienen der Professionalisierung und Qualitätssteigerung.

Seit 1. August 2018 müssen Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Absatz 1 Nr. 4 GewO eine Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Behörde einholen und sich regelmäßig fortbilden.

Eine umfassende Auflistung notwendiger Qualifikationen von Immobilienverwaltern finden Sie in der VDIV-Verwaltercheckliste.

Ein verlässliches Qualitätsmerkmal einer Verwaltung ist die Mitgliedschaft in einem der VDIV-Landesverbände. Denn organisierte Verwalter verpflichten sich mit der Anerkennung einer strengen Berufsordnung und eines Verhaltenskodexes zu Qualität, Professionalität und Förderung eines berufswürdigen Verhaltens.

Allein ein professioneller und hauptberuflicher Immobilienverwalter erbringt eine qualitativ hochwertige Dienstleistung, die den Werterhalt und die Wertsteigerung der Immobilie und somit des Vermögens langfristig sichert.

Quelle: VDIV Baden-Württemberg - WIR SIND MITGLIED

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