Der zertifizierte Verwalter

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Die Verwaltung von Immobilien erfordert zunehmend fundiertes Fachwissen aufgrund immer komplexer werdender gesellschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge. Der Bedarf an qualifizierter Verwaltung nimmt kontinuierlich zu.

Um diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden, wurde gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 6 WEG durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ein grundsätzlicher Anspruch eingeführt, dass jeder einzelne Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen kann.

Die Bezeichnung "zertifizierter Verwalter" darf gemäß § 26a Absatz 1 WEG nur von Personen geführt werden, welche die entsprechenden rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse gemäß einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen haben.

In Ausnahmefällen sind Personen von der Prüfungspflicht befreit, sofern sie einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können.

Die detaillierten Vorgaben für das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände sowie Ausnahmen von der Prüfungspflicht werden in der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) geregelt.

Die Zertifizierung betrifft Personen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind. Entscheidend ist hierbei nicht die Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnis.

Die Prüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die das Prüfungsverfahren anbietet. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die mindestens 90 Minuten dauert und verschiedene Frageformate wie Single- und Multiple-Choice-Fragen umfasst.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden und jedem Prüfling stehen mindestens 15 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung.

Die Prüfungsergebnisse werden entweder mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet; es erfolgt keine Notenvergabe. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, ist eine beliebige Anzahl von Wiederholungen möglich.

Eine Auflistung der Prüfungsgegenstände findet sich in Anlage 1 der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV).

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern sowie auf deren Websites.