Wissenswertes - rund um die Immobilie


A

Alterswertminderung
Die Alterswertminderung lässt sich anhand der Restnutzungsdauer (Sachwert) bestimmen. Sie definiert die Höhe der Wertminderung eines Gebäudes durch des Alter.

Altlastenauskunft
Altlasten sind Grundstücke, auf denen Altablagerung (Abfälle) behandelt oder gelagert wurden. Hierzu gehören ehemalige Tankstellen, stillgelegte Mülldeponien oder Abfallbeseitigungsanlagen. Die Altlastenauskunft gibt Auskunft über den Untergrund eine Grundstücks und auch dessen Bebaubarkeit.

Auflassungsvormerkung/Auflassung
Mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird die Übertragung von Immobilieneigentum vorgemerkt. Sie verhindert, dass der Verkäufer einen geschlossenen Vertrag mit einem Hauskäufer vor der Kaufpreiszahlung bricht, indem er die Immobilie an jemand anderen verkauft. Die Auflassungsvormerkung ist somit ein rechtlicher Schutzmechanismus, der dem Käufer Sicherheit gibt, dass das Immobiliengeschäft abgeschlossen wird und die Immobilie tatsächlich an ihn übertragen wird.

Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ein Kaufvertrag über die betreffende Immobilie geschlossen wurde. Somit kann jeder potenzielle Käufer, der das Grundbuch einsehen möchte, sehen, dass die Immobilie bereits veräußert wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.


Für den Verkäufer wiederum bietet die Auflassungsvormerkung den Vorteil, dass er die Immobilie nicht direkt an einen anderen Käufer verkaufen kann, solange der ursprüngliche Kaufvertrag mit dem ersten Käufer besteht. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer den ursprünglichen Käufer zugunsten eines möglicherweise höheren Kaufpreisangebots fallen lässt.

Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel vom Notar veranlasst, der den Kaufvertrag erstellt. Nach Abschluss des Vertrags beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim zuständigen Amtsgericht. Die Vormerkung wird dann im Grundbuch vermerkt und ist somit für alle Beteiligten einsehbar.

Erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und Erfüllung aller Vertragsbedingungen wird die Auflassungsvormerkung durch den Notar in eine Auflassung umgewandelt, mit der die Immobilie dann tatsächlich auf den Käufer übertragen wird.

Insgesamt ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiges Instrument, um die Interessen sowohl des Verkäufers als auch des Käufers einer Immobilie zu schützen. Sie schafft Rechtssicherheit und gewährleistet einen ordnungsgemäßen Ablauf des Kaufprozesses.


B

Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert zeigt den Durchschnittswert von Grundstücken in bestimmten Lagen und Gebieten an und wird von einem Gutachterausschuss ermittelt.

E

Erbbaurecht
Erbbaurecht – Das Erbbaurecht ist nicht mit der Erbpacht vergleichbar, auch, wenn der Begriff so im Volksmund benutzt wird.

Die Erbpacht war ein dingliches Recht aus der Zeit vor 1900. Der Erbpächter zahlte dem Grundstückseigentümer für Boden und Gebäude einen vorher ausgehandelten Preis, um das Grundstück bewirtschaften zu können. Hierfür musste dem Eigentümer vom Pächter ein Erbzins gezahlt werden (in Naturalien oder Geld). Dem Pächter gehörte weder das Haus noch das Grundstück; er hatte viele Pflichten gegenüber dem Eigentümer. Kam er diesen nicht zur Zufriedenheit des Eigentümers nach, konnte ihm der Grund wieder entzogen werden.

Beim Erbbaurecht wird eine Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem Eigentum an dem daurauf stehenden Gebäude ermöglicht. Wenn man eine Immobilie mit Erbbaurecht erwirbt, so erwirbt man die jeweilige Immobilie und das Recht, das Grundstück zu nutzen und zu bebauen, als wäre es das eigene. Für dieses Recht wird der Erbbauzins fällig.

Der Vorteil beim Kauf einer Immobilie mit Erbbaurecht ist, dass der Kaufpreis für das Grundstück entfällt, die Immobilie wird also günstiger angeboten, als vergleichbare Immobilien ohne Erbbaurecht.

Dadurch erhöht sich der Eigenkapitalanteil und der Finanzierungsbedarf sinkt. Ein Kauf mit Erbbaurecht lohnt sich besonders, wenn der Erbzins niedriger ausfällt als der Aufwand für ein entsprechendes Hypothekendarlehen, mit dem der Kauf des Grundstückes bedient werden müsste. Die Rechte der Erbbaurechtsnehmer sind vergleichbar mit den Rechten der Grundstückseigentümer: Es kann verschenkt, vererbt und verkauft werden.

Der Nachteil des Erbbaurechts ist, dass der Erbbaurechtnehmer nicht der Eigentümer des Grundstücks ist. Eine Hypothek ist irgendwann einmal abbezahlt, ein Pächter muss über den gesamten Zeitraum Pacht bezahlen (meist 99 Jahre). Nach Auslauf des Erbbaurechtsvertrags kann der Vertrag entweder erneuert oder verlängert werden. Ist dies nicht der Fall, so gehen die auf dem Grundstück stehenden Gebäude in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. Hierfür muss dem Erbbaurechtnehmer eine Entschädigung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes gezahlt werden.

Ob eine Immobilie mit Erbbaurecht interessant ist, muss individuell geklärt werden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu diesem Thema.

F

Flurkarte
Die Flurkarte (Katasterkarte) ist ein offizielles Dokument, welches die genaue Lage von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie deren Grenzen beschreibt. Die Erstellung der Flurkarten erfolgt durch das kommunale Katasteramt. Heutzutage werden die klassischen Flurkarten bundesweit digitalisiert und heißen (automatisierte) Liegenschaftskarte. Bei der Erstellung der Flurkarten werden individuelle Maßstäbe verwendet, um die Flurstücke und die dazugehörigen Grundstücke exakt darzustellen.


Flurstücke
Sie können sich Flurstücke auf einer Flurkarte ansehen, denn Flurstücke sind geometrisch vermessen und abgegrenzte Landstücke. Diese Flurstücke sind im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs zugeordnet. Wenn Sie eine Flurkarte beantragen möchten, können Sie dies beim dafür zuständigen Amt tun. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, einige Flurkarten online abzurufen, indem Sie die Geoportale der Bundesländer nutzen.




G

Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das sämtliche rechtlichen Informationen zu den einzelnen Grundstücken einer Gemeinde auf sogenannten Grundbuchblättern enthält. Auf einem Grundbuchblatt sind umfassende Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, Rechte wie das Wegerecht, die Grundstücksgröße sowie mögliche Belastungen vermerkt.
Des Weiteren wird angegeben, ob und in welcher Form ein Grundstück bebaut ist. Für Eigentumswohnungen existieren spezielle Wohnungsgrundbücher, in denen alle relevanten Informationen erfasst werden.

T

Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Gesetzwerk WEG, das ist das Wohnungseigentumsrecht. Darin ist die Teilungserklärung gesetzlich geregelt. Der Grundstückseigentümer gibt gegenüber dem Grundbuchamt die verbindliche Erklärung ab, dass sein gesamtes Eigentum an seinem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Es muss darin genau festgelegt werden, welcher Teil zum Sondereigentum eines neuen Eigentümers und welcher Teil Sammeleigentum wird.

W

Wohnungseigentümergemeinschaft
Wenn Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, was verschiedene Rechte und Pflichten mit sich bringt. Der Kauf umfasst die Wohnung als Sondereigentum sowie Anteile am Gemeinschaftseigentum, den sogenannten Miteigentumsanteilen. Diese bilden die Grundlage für das Hausgeld und Ihre Haftung, falls die WEG zahlungsunfähig wird.

Das Hausgeld ist die monatliche finanzielle Beteiligung eines jeden Wohnungseigentümers an den gemeinschaftlichen Kosten, die für den Betrieb und die Instandhaltung der gesamten Wohnanlage anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Versicherungen, den Hausmeister, die Gartenpflege, die Reinigung der Gemeinschaftsräume und eventuelle Reparaturen. Die Höhe des Hausgeldes wird in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen und richtet sich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile eines jeden Eigentümers.

Es ist wichtig, dass Sie als Wohnungseigentümer Ihre Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes ernst nehmen. Denn wenn die WEG zahlungsunfähig wird, können auf Sie hohe finanzielle Belastungen zukommen. Gemäß der gesetzlichen Regelungen haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen anteilig für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft. Dies bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall nicht nur Ihren Anteil am Hausgeld, sondern auch noch zusätzliche Forderungen begleichen müssen.


Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine solide finanzielle Grundlage hat. Dazu gehören regelmäßige Rücklagenbildung, um Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können. Auch eine professionelle Verwaltung kann dazu beitragen, dass die Finanzen der WEG im Blick behalten werden und Zahlungsrückstände vermieden werden.

Darüber hinaus haben Sie als Wohnungseigentümer auch Rechte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie können beispielsweise an den Eigentümerversammlungen teilnehmen und dort Ihr Stimmrecht ausüben. Dies ermöglicht es Ihnen, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die die Wohnanlage betreffen. Sie haben außerdem das Recht auf umfassende Informationen über die Finanzen, den Zustand und die geplanten Maßnahmen der WEG.

Es ist also wichtig, dass Sie sich als Wohnungseigentümer über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und diese außerordentlich professionell wahrnehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Investition langfristig werthaltig bleibt.

Die Rechte und Pflichten regelt das WEG Gesetz, Teilungserklärung/Gemeinschaftordnung und andere Gesetze sowie Gerichtsurteile.